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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheit von meinem Online-Shop gültig ab 29.06.2025.

Gemäß § 3 Abs. 3 BFSG sind sog. „Kleinstunternehmen“ von den Pflichten des Gesetzes befreit.

Shop-Betreiber, die als Kleinstunternehmen gelten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in ihren Online-Shops für die Shops selbst also nicht erfüllen, diese also nicht barrierefrei gestalten.

 

Kleinstunternehmen sind nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen, die

weniger als 10 Personen beschäftigen und
entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

oder auch Private-Shop / Webseiten

                    Privatecollection ist kein gewerblicher Shop, trotzdem versuche ich dem soweit wie möglich dem Rechnung zu  tragen                        

Weitere Informationen können Sie hier finden:

Bundesministerium des Innern, 2025

 

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